MOFA (15 Jahre)
Motorisiertes Fahrrad
- es wird keine Fahrerlaubnis sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h
- besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden
Klasse AM (16 Jahre)
Kleinrädrige Kleinkrafträder (Mopeds)
- mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
- auch mit Beiwagen
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündmotoren) oder
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen)
Dreirädrige Kleinkrafträder
- mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündmotoren bzw.
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Klasse A1 (16 Jahre)
Krafträder
- mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW/kg
- auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Klasse A2 (18 Jahre)
Krafträder
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
- auch mit Beiwagen
Klasse A (24 Jahre)
Krafträder
- mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- auch mit Beiwagen